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  • · Fachbeitrag · Insolvenz

    Ihr Maklerkunde wird insolvent: Diese Details sollten Sie wissen und beachten!

    | Immer wieder einmal passiert es: Einer Ihrer Kunden wird insolvent. Was dann geschieht, regelt die Insolvenzordnung (InsO) ‒ und nimmt dabei auch Sie als Versicherungsmakler in die Pflicht. Erfahren Sie, was Sie in diesem Fall tun oder beachten müssen. |

    Mit Insolvenz erlöschen Maklerauftrag und -vollmacht

    Ist Ihr Kunde insolvent, erlischt mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen

    • sowohl ein „klassischer“ unentgeltlicher Maklerauftrag (unentgeltliches Auftragsverhältnis nach § 115 InsO)