03.02.2025 · Nachricht · Haftung
Streit um Abschluss einer Risikolebensversicherung erneut vor OLG Dresden
Ein Versicherungsmakler ist ohne besondere Gründe nicht gehalten, seinem Kunden den Abschluss einer Risikolebensversicherung anzuraten. So hat es jedenfalls das OLG Dresden mit Urteil vom 26.04.2024 (Az. 3 U 79/23, Abruf-Nr. 243797 ) im Streit um einen zu Schadenersatz verpflichtenden Beratungsfehler entschieden. Der BGH hat das Urteil allerdings aufgehoben und die Sache an das OLG zurückverwiesen. Er wirft dem OLG einen Verfahrensfehler vor.
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