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  • 15.09.2026 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht

    LSG Bayern stoppt geldwerte Halteprämien von Krankenkassen

    Gesetzliche Krankenkassen dürfen Versicherten keine geldwerten Vorteile versprechen, um sie von einem Kassenwechsel abzuhalten und zum Verbleib zu bewegen. Das hat das LSG Bayern im Eilverfahren entschieden. Geklagt hatte eine konkurrierende Krankenkasse nach § 4a Abs. 7 SGB V.