24.10.2025 · Nachricht · Verdienstausfallentschädigung
BVerwG: Selbstständiger erhält keine Verdienstausfallentschädigung bei Quarantäne wegen Corona-Infektion
| Eine erwerbstätige Person, die sich im Oktober 2021 wegen einer Infektion mit Covid-19 in häuslicher Quarantäne befunden und dadurch einen Verdienstausfall erlitten hat, kann keine Entschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG verlangen, wenn sie die damalige öffentlich empfohlene Covid-19-Schutzimpfung nicht in Anspruch genommen hat, eine Impfung aber möglich gewesen wäre. Dies hat das BVerwG im Fall eines Selbstständigen entschieden. |
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