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  • 17.05.2021 · Nachricht · Sozialversicherungspflicht

    „Unechte“ Sperrminorität: GGf ist abhängig beschäftigt

    | Der Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der nur über eine „unechte“ Sperrminorität verfügt, ist abhängig beschäftigt und somit sozialversicherungspflichtig, so das LSG Niedersachsen-Bremen. |