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  • 03.02.2021 · Nachricht · Sozialversicherungspflicht

    GmbH-Gesellschafter mit 50 Prozent abhängig beschäftigt

    | Ein GmbH-Gesellschafter, der kein Mehrheitsgesellschafter ist und nicht zum Geschäftsführer bestellt wurde, besitzt allein aufgrund seiner gesetzlichen Gesellschafterrechte in der Gesellschafterversammlung regelmäßig nicht die Rechtsmacht, seine Weisungsgebundenheit als Angestellter der Gesellschaft nach Belieben aufzuheben oder abzuschwächen. Dies hat das LSG Schleswig-Holstein im Fall eines Betriebsleiters entschieden, der über Gesellschaftsanteile von 50 Prozent im Familienunternehmen verfügte. |