18.02.2026 · Nachricht · Sozialversicherungspflicht
GmbH & Co. KG: Gericht klärt Status des Kommanditisten und Geschäftsführers der Komplementär-GmbH
| Ein Kommanditist, der nur aufgrund des Gesellschaftsvertrags der KG als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH tätig ist, ist nicht abhängig beschäftigt, sondern mitarbeitender Unternehmer. Zu diesem Schluss gelangt das LSG Schleswig-Holstein. |
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