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  • 18.09.2026 · Nachricht · Sozialversicherungspflicht

    BSG: Rentenversicherungsbefreiung gilt nicht automatisch weiter

    Übt eine Person neben einer hauptberuflichen Tätigkeit eine weitere (etwa nebenberufliche) Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber aus, erstreckt sich die Befreiung nicht automatisch darauf. Das hat das BSG klargestellt.