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  • 09.02.2024 · Nachricht · Sozialversicherungspflicht

    Auch gesetzlich angeordnete Verfügungsbeschränkung wirkt sich auf Statusbeurteilung von Gesellschaftern aus

    | Gesetzlich angeordnete Verfügungsbeschränkungen wie z. B. eine Testamentsvollstreckung über Gesellschaftsanteile, die ein unabänderliches Vetorecht in der Gesellschafterversammlung begründen, müssen auch bei der sozialversicherungsrechtlichen Statusbeurteilung von Geschäftsführbeachtet werden, die nicht im Handelsregister eingetragen wurden. Dies hat das SG Landshut zugunsten des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG im einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden. |