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  • 23.04.2021 · Fachbeitrag · Sozialversicherung

    Meniskusschaden bei Profihandballer ist Berufskrankheit

    | Das LSG Baden hat einen Innenmeniskusschaden im Kniegelenk eines Profihandballsportlers als Berufskrankheit nach Ziff. 2102 der Anl. 1 der zur Berufskrankheiten-Verordnung anerkannt. Es hat damit der Berufsgenossenschaft (BG) den Wind aus den Segeln genommen. |