18.03.2026 · Fachbeitrag · Krankenversicherung
BVerwG: Private Krankenversicherung darf Gesundheitsdaten ohne Einwilligung nicht weitergehend analysieren
| Private Krankenversicherungsunternehmen dürfen ohne Einwilligung der betroffenen Versicherten nicht die von diesen zum Zweck der Erstattung eingereichten Rechnungen hinsichtlich der darin enthaltenen Diagnosen analysieren, um potenzielle Teilnehmer an Vorsorgeprogrammen zu ermitteln. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden. |
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