09.04.2026 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung
Weg zur Arbeit unterbrochen – kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung
| Ein Arbeitnehmer unterbricht den versicherten Weg zum Ort seiner Tätigkeit mit dem eigenen Pkw, wenn er die Straße verlässt, in einen Waldweg einbiegt und dort aussteigt, um seine Notdurft zu verrichten. Denn auch die Notdurft gehört zu den privatnützigen Verrichtungen, die grundsätzlich dem unversicherten persönlichen Lebensbereich zuzurechnen sind. Das entschied das BSG und bestätigt damit das Urteil des LSG Baden-Württemberg. |
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