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  • 16.02.2026 · Nachricht · Finanzierung

    OLG Brandenburg zur Einordnung eines Darlehens als Verbraucherdarlehen oder gewerbliches Darlehen

    Ein Darlehensnehmer hat seinen Darlehensvertrag nicht wirksam widerrufen, wenn kein vertragliches Widerrufsrecht vereinbart war und auch kein gesetzliches Widerrufsrecht bestand, weil der zwischen den Parteien geschlossene Darlehensvertrag keinen Verbraucherdarlehensvertrag nach § 491 Abs. 2 S. 1 BGB darstellte. Dies hat das OLG Brandenburg für einen Darlehensvertrag zur Finanzierung eines Fahrzeugkaufs entschieden.