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  • 29.11.2023 · Nachricht · Berufskrankheit

    BSG erkennt Krebserkrankung als Berufskrankheit auch bei ehemaligen Rauchern an

    | Die Harnblasenkrebserkrankung eines Schweißers kann wegen der beruflichen Einwirkung aromatischer Amine trotz langjährigen Rauchens als Berufskrankheit anerkannt werden. Zumindest dann, wenn der Nikotinkonsum nach jahrelanger Abstinenz nicht mehr hinreichend wahrscheinlich die Krebserkrankung verursacht hat. Das hat das BSG klargestellt. |