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  • 29.09.2025 · Nachricht · Bausparen

    OLG Frankfurt a. M. segnet zwei Bausparkassen-AGB ab

    | Die AGB von geförderten Riester-Bausparverträgen dürfen die Erhebung eines Jahresentgelts in der Ansparphase vorsehen. Und: Das Schweigen des Bausparers zur Änderung Allgemeiner Geschäftsbedingungen von Bausparverträgen kann als Zustimmung zur Änderung gewertet werden, wenn nicht der Kernbereich des Vertrags betroffen ist. Dies hat das OLG Frankfurt a. M. in zwei Urteilen klargestellt. |