· Fachbeitrag · Provision/Courtage
Muss ein Vermittler dem VN die Höhe seiner Vergütung ungefragt offenlegen?
Versicherungsvermittler sind nach der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) verpflichtet, dem Versicherungsnehmer (VN) beim ersten Geschäftskontakt bestimmte Angaben über die Vergütung zu machen. Gehört hierzu auch die Angabe über die Höhe der Vergütung, die er vom Versicherer bekommt? Muss er diese generell oder abhängig von der jeweiligen Situation dem VN auch ungefragt mitteilen? Und was ist, wenn der VN gezielt die Vergütungshöhe erfragt? Darf der Vermittler die Auskunft dann verweigern? Der Beitrag behandelt all diese Fragen.
Keine direkte gesetzliche Informationspflicht
Als spezielle Norm regelt § 15 VersVermV, welche Angaben ein Versicherungsmakler/-vertreter dem VN (nach Maßgabe von § 16 VersVermV) beim ersten Geschäftskontakt mitteilen muss. In Bezug auf die Vergütung sind das nach § 15 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 VersVermV folgende Angaben:
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