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  • 15.09.2021 · Nachricht · Wettbewerbsrecht

    Neues zur Dokumentation von Einwilligungen in Telefonwerbung

    | Ab dem 01.10.2021 tritt ein neuer § 7a UWG in Kraft, der vorschreibt, dass Sie Einwilligungen in Telefon-Werbung bei einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher dokumentieren und zudem fünf Jahre lang aufbewahren müssen. Diese Novellierung findet sich im „Gesetz für faire Verbraucherverträge“, das am 17.08.2021 im Bundesgesetzblat t veröffentlicht worden ist und ab dem 01.10.2021 gilt. |