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  • · Fachbeitrag · Sozialversicherungswerte

    Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2022

    | Wie in jedem Jahr haben sich auch im Jahr 2022 viele Rechengrößen und Grenzwerte für die Sozialversicherung geändert. Der folgende Beitrag liefert Ihnen einen Überblick über die Werte, die 2022 gelten. |

    Beitragssätze in der Sozialversicherung

    Die Beitragssätze sind bis auf die für Kinderlose in der Pflegeversicherung gleichgeblieben. Bei der Arbeitslosenversicherung besteht die Besonderheit, dass der Beitragssatz, der zum 01.01.2020 um 0,1 Prozentpunkte gesenkt wurde, befristet bis Ende 2022 gilt (Erste Verordnung zur Änderung der Beitragssatzverordnung 2019, Abruf-Nr. 212991). Zum 01.01.2022 gelten folgende Werte:

     

    • Beitragssätze 2022

    Arbeitgeber

    Arbeitnehmer

    Gesamt

    Arbeitslosenversicherung

    1,20 %

    1,20 %

    2,40 %

    Allgemeine Rentenversicherung

    9,30 %

    9,30 %

    18,60 %

    Knappschaftliche Rentenversicherung

    15,40 %

    9,30 %

    24,70 %

    Krankenversicherung

    • Allgemeiner Beitrag

    7,30 %

    7,30 %

    14,60 %

    • Ermäßigter Beitrag

    7,00 %

    7,00 %

    14,00 %

    Pflegeversicherung

    • Allgemein

    1,525 %

    1,525 %

    3,05 %

    • Kinderlose

    1,525 %

    1,875 %

    3,40 %

    • Sachsen

    1,025 %

    2,025 %

    3,05 %

    • Sachsen/Kinderlose

    1,025 %

    2,375 %

    3,40 %