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  • 05.09.2025 · Nachricht · Sozialversicherungspflicht

    LSG Hessen bejaht selbstständige Tätigkeit eines Finanzberaters

    | Ein Finanzberater, der mit der Vermittlung von Finanzprodukten und Versicherungen befasst ist, ist selbstständig tätig und unterliegt nicht der Versicherungspflicht in der Kranken‑, Pflege‑ und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung. Dies hat das LSG Hessen im Fall eines Finanzberaters entschieden, der auf Basis eines Handelsvertretervertrags nach § 84 Abs. 1 HGB für eine Bank tätig ist. |