· Sozialversicherungspflicht
BSG präzisiert Kriterien zum SV-rechtlichen Status – das ist für Vermittlerbetriebe wichtig

Das BSG hat am 23.07.2026 wichtige Entscheidungen zur Abgrenzung von Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung gefällt. Zwei Urteile betreffen auch die Gesellschafter einer KG und einer GmbH. Für Versicherungsvermittlerbetriebe ist die Relevanz hoch, weil viele Betriebe als GmbH, KG oder GmbH & Co. KG organisiert sind. VVP stellt Ihnen die Urteile vor.
Kommanditistin mit Verwaltungsaufgaben abhängig beschäftigt
Im einen Fall übernimmt eine Kommanditistin einer KG aufgrund eines gesonderten Dienstleistungsvertrags Verwaltungsaufgaben. Sie hat 16 von 97 Stimmen.
Das BSG bestätigte die Versicherungspflicht der Kommanditistin. Trotz Vollmacht und Einzelprokura war sie organisatorisch eingegliedert. Die nach Arbeitsstunden berechnete Vergütung war keine Gewinnentnahme, ein erhebliches Unternehmerrisiko fehlte. Mit 16 von 97 Stimmen konnte sie die Gesellschaft auch nicht maßgeblich bestimmen, ihr fehlte die tatsächliche Rechtsmacht. Zudem beruhte die Tätigkeit auf einem eigenständigen Schuldverhältnis und nicht auf dem Gesellschaftsvertrag (BSG, Urteil vom 23.07.2026, Az. B 12 BA 9/24 R, Abruf-Nr. 255548).
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