26.06.2023 · Nachricht · Gesellschaftsrecht
Persönliche Daten im Handelsregister: Müssen Sie es hinnehmen?
Das Handelsregister soll allen Interessierten die Möglichkeit geben, sich über die Verhältnisse einer (Handels-)Gesellschaft zu informieren: Wo ist ihr Sitz? Wer sind ihre Gesellschafter? Wie hoch ist ihr Stammkapital? Wer vertritt sie? Zu diesem Zweck sieht § 43 der Handelsregisterverordnung (HRV) u. a. vor, dass Name, Geburtsdatum und Wohnort des Geschäftsführers aufzunehmen sind. Die Bekanntgabe dieser persönlichen Daten muss der Geschäftsführer akzeptieren, entschied das OLG Celle.
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