18.07.2025 · Fachbeitrag · Geringfügige Beschäftigung
Kurzfristige auf geringfügig entlohnte Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber umstellen – geht das?
| Ein VVP-Leser fragt: Wir beschäftigen einen geringfügig entlohnten Arbeitnehmer. Dieser hat seine Beschäftigung zum 31.08.2025 gekündigt. Bisher erfolglos haben wir für ihn einen Nachfolger gesucht. Jetzt möchten wir den bisherigen Arbeitnehmer ab dem 01.09.2025 als kurzfristig Beschäftigten bis zum 31.10.2025 weiterbeschäftigen. Geht das? |
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