18.07.2025 · Nachricht · Geringfügige Beschäftigung
Geringfügig entlohnte auf kurzfristige Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber umstellen – geht das?
| Ein VVP-Leser fragt: Wir beschäftigen einen geringfügig entlohnten Mitarbeiter. Dieser hat seine Beschäftigung zum 31.08.2025 gekündigt. Bisher erfolglos haben wir für ihn einen Nachfolger gesucht. Jetzt möchten wir den bisherigen Mitarbeiter ab dem 01.09.2025 als kurzfristig Beschäftigten bis zum 31.10.2025 weiterbeschäftigen. Geht das? |
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