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  • · Fachbeitrag · Gehaltstransparenz

    EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Warum sie auch Sie betrifft und was jetzt zu tun ist

    von Uwe Loof, Geschäftsführer der PAON GmbH, Hannover, paon.de

    Ab dem 07.06.2026 gelten in der EU verschärfte Regeln zur Gehaltstransparenz. Viele Inhaber von Vermittlerbetrieben gehen davon aus, dass ihr Vermittlerbetrieb „zu klein“ dafür sei – ein Trugschluss, denn zentrale Pflichten – vom Auskunftsanspruch jedes Mitarbeiters bis zur Gehaltsangabe in Stellenanzeigen – gelten unabhängig von der Unternehmensgröße. Erfahren Sie, was auf Ihren Vermittlerbetrieb zukommt und wie Sie die Anforderungen pragmatisch umsetzen.

    Vergütung in Vermittlerbetrieben – ein unsicheres Terrain

    Im Vermittlerbetrieb ist Tarifbindung keine Selbstverständlichkeit. Es gibt sowohl tarifgebundene als auch nicht tarifgebundene Vermittlerbetriebe. Vermittlerbetriebe ohne Tarifbindung verhandeln Gehälter frei.

     

    Ohne tarifliche Leitplanken entstehen in vielen Vermittlerbetrieben über die Jahre gewachsene Gehaltsstrukturen, die eher das Ergebnis individueller Verhandlungsgeschicke als einer systematischen Bewertung gleichwertiger Tätigkeiten sind. Gerade in inhabergeführten Vermittlerbetrieben mit bis zwanzig Mitarbeitern fehlen häufig dokumentierte Kriterien für die Gehaltsfindung. Was bislang als Flexibilität galt, wird ab Juni 2026 zum Risiko.