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  • · Fachbeitrag · Digitalisierung

    Kann der Versicherer den Makler zur Nutzung des elektronischen Postversands zwingen?

    | Immer mehr Versicherer möchten mit den Argumenten Umweltschutz und Ressourcenschonung auf den Papierversand von z. B. Policen oder Courtageabrechnungen verzichten und diese lieber bequem jederzeit einseh- und ausdruckbar im Maklerportal und/oder per E-Mail zur Verfügung stellen. Doch kann der Makler zum Postversand (nebst elektronischer Korrespondenz) verpflichtet werden? VVP gibt Antwort. |

     

    Elektronischer Postversand muss vereinbart sein

    Der Grundsatz lautet: Einen Zwang zum elektronischen Postversand gibt es zwischen Gewerbetreibenden nicht; eine gesetzliche Grundlage fehlt. Daher gilt: Will der Versicherer, dass Sie am elektronischen Postversand teilnehmen, muss er das mit Ihnen vereinbaren. Lehnen Sie den elektronischen Postversand ab, kann es sein, dass der Versicherer die Zusammenarbeit beendet.

     

    Besonderheiten bei Courtageabrechnungen

    Für elektronische Courtage- und Provisionsabrechnungen gilt trotz Einführung der E-Rechnung seit 01.01.2025 wegen der Umsatzsteuerfreiheit für Umsätze aus der Tätigkeit als Versicherungsmakler/-vertreter (§ 4 Nr. 11 UStG) keine Änderung und damit keine Verpflichtung zur Nutzung der E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 S. 2 UStG). Als Rechnung gilt auch eine (Abrechnungs-)Gutschrift.