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  • 23.02.2021 · Nachricht · Büro-Organisation

    Auch das Halten eines Taschenrechners fällt unter „Handyverbot”

    | Wer als Autofahrer während der Fahrt einen Taschenrechner benutzt, riskiert ein Bußgeld (§ 23 Abs. 1a StVO). Denn beim Taschenrechner handelt es sich um ein elektronisches Gerät, das der Information dient. Dies hat der BGH auf Vorlage des OLG Hamm entschieden. |