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  • 07.03.2008 | Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie – Teil XI

    Berufs- und Erwerbsunfähigkeit – so analysieren Sie das Risiko

    Im Rahmen unserer Beitragsserie erfahren Sie dieses Mal, wie Sie das Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrisiko richtig analysieren. Verwenden Sie zur Analyse einen standardisierten Risikoanalyse-Bogen, damit Sie nichts vergessen. Diesen finden Sie auch in „myIWW“ im „Online-Service“ unter „Muster-Risikoanalyse-Bogen“.  

     

    Risikoanalyse-Bogen

    Name und Anschrift des Vermittlungsunternehmens  

    Name  

     

    Anschrift  

     

    Telefon  

     

    Telefax  

     

    E-Mail-Adresse  

     

    Internet  

     

    Kunde  

    Name, Vorname, Anschrift  

    Gesprächsteilnehmer  

    Kunde  

    ... Name, Vorname  

    Berater  

    ... Name, Vorname  

    ...  

    ... Name, Vorname  

    ...  

    ... Name, Vorname  

    Monatliche Einkünfte aus beruflicher Tätigkeit  

    Monatliche Einkünfte aus  

    • selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit

    ... Euro  

    • nichtselbstständiger Tätigkeit

    ... Euro  

    • ...

    ... Euro  

    Gesamt  

    ... Euro  

    Vorhandene Absicherung der eigenen Arbeitskraft  

     

    Erwerbsunfähigkeit/Erwerbsminderung  

    Berufsunfähigkeit  

    Gesetzliche Ansprüche  

    ... Euro  

    ... Euro  

    Ansprüche aus berufsständischer Versorgung  

    ... Euro  

    ... Euro  

    Private Absicherung:  

     

     

    • BU/EU-Versicherung
    Zahlung bis: (Datum)

    ... Euro ...  

    ... Euro ...  

    • bAV
    Zahlung bis: (Datum)

    ... Euro ...  

    ... Euro ...  

    • BU-Zusatzversicherung
    Zahlung bis: (Datum)

    ... Euro ...  

    ... Euro ...  

    • Weitere Ansprüche
    Zahlung bis: (Datum)

    ... Euro ...  

    ... Euro ...  

    Gesamtsumme  

    ... Euro  

    ... Euro  

     

    Vorhandene Absicherungslücke  

    Monatliche Gesamteinkünfte aus beruflicher Tätigkeit  

    ... Euro  

    Ansprüche aus vorhandener Absicherung  

    ./. Erwerbsunfähigkeit/Erwerbsminderung  

     

    ... Euro  

    ./. Berufsunfähigkeit  

     

    ... Euro  

    Vorhandene Absicherungslücke  

    = ... Euro  

    = ... Euro  

    Gewünschte Absicherung  

    ... (bis zu welcher Höhe, bis zu welchem Alter etc.)  

    Besondere Wünsche  

    ...  

    Ort, Datum ...  

    ... ...  

    Unterschrift Kunde Unterschrift Berater  

    Erläuterungen

    Monatliche Einkünfte aus beruflicher Tätigkeit

    Einnahmen, die aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung stammen, müssen nicht aufgenommen werden, wenn diese auch bei einer Berufsunfähigkeit Ihres Kunden zur Verfügung stehen.  

     

    Vorhandene Absicherung der eigenen Arbeitskraft

    Aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten nur noch vor dem 2. Januar 1961 Geborene eine Berufsunfähigkeitsabsicherung mit Berücksichtigung ihrer beruflichen Qualifikation. Alle Jüngeren erhalten lediglich eine Erwerbsminderungsrente, die die berufliche Qualifikation nicht berücksichtigt. Bei einer täglichen Arbeitsfähigkeit von weniger als drei Stunden wird die volle und bei einer täglichen Arbeitsfähigkeit von sechs Stunden die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt.