01.01.2005 · Fachbeitrag aus VK · Kaufrecht
Sind zum Einbau bestimmte Produkte mangelhaft, umfasst der Nacherfüllungsanspruch in Form der Mängelbeseitigung alle erforderlichen Aufwendungen inklusive Aus- und Einbaukosten. Die Unverhältnismäßigkeit der Kosten bestimmt sich nach dem Verhältnis der Nacherfüllungskosten zum Wert der eingebauten Sache (OLG Karlsruhe 2.9.04, 12 U 144/04, Abruf-Nr.
042555
).
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