01.01.2004 · Fachbeitrag aus VE · Musterformulierung
Mehrfach haben wir über die bevorrechtigte Pfändung von Lohn- und Gehaltsansprüchen bei bestehender gesetzlicher Unterhaltsverpflichtung berichtet (§ 850d Abs. 1 ZPO; VE 00, 8). Im Folgenden stellen wir auf vielfachen Leserwunsch das notwendige Antragsmuster vor.
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01.12.2003 · Fachbeitrag aus VE · Auslandsvollstreckung
Die Vollstreckung in der Schweiz gestaltet sich
schwierig und sehr unübersichtlich. Dies liegt daran, dass das
Zwangsvollstreckungsrecht teils nach Bundesrecht teils nach kantonalem
Recht durchzuführen ist. Folge: In der Schweiz gelten 26 kantonale
Zivilprozessordnungen und Gerichtsverfassungsgesetze gleichberechtigt
nebeneinander. Der folgende Beitrag fasst die bei der Vollstreckung zu
erfüllenden Voraussetzungen zusammen. In einer der nächsten
Ausgaben von „Vollstreckung ...
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01.12.2003 · Fachbeitrag aus VE · IWW-Online Service
Mit dem Newsletter informieren wir Sie über
die neueste BGH-Rechtsprechung. Dazu senden wir Ihnen einmal pro Woche
per E-Mail die Leitsätze zu. Über einen „Link“ in
der E-Mail gelangen Sie zum Volltext der Entscheidung. Melden Sie sich
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er verpflichtet Sie zu nichts. Sie können jederzeit kündigen;
eine kurze Nachricht per E-Mail genügt.
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01.12.2003 · Fachbeitrag aus VE · Musterformulierungen
In „Vollstreckung effektiv“ 03, 159,
haben wir über die Pfändung des
Einkommen-Lohnsteuererstattungsanspruchs gegenüber dem Finanzamt
bzw. dem Arbeitgeber berichtet. Im Folgenden werden die notwendigen
Antragsmuster vorgestellt.
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01.12.2003 · Fachbeitrag aus VE · Letzte Meldung
Der BGH hat durch Urteil vom 18.6.03 (IV ZR 59/02; Abruf-Nr. 031609)
entschieden, dass der Bezugsberechtigte bei Einräumung eines
unwiderruflichen Bezugsrechts auf den Todesfall bei einer
Lebensversicherung, die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag
grundsätzlich sofort erwirbt.
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01.12.2003 · Fachbeitrag aus VE · Bevorrechtigte Lohnpfändung
Tägliches Geschäft eines
Vollstreckungssachbearbeiters ist es, im Rahmen einer Vollstreckung
wegen Unterhalts bzw. vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung
Ansprüche bei der Bundesanstalt für Arbeit zu pfänden.
Erhält man dann die Drittschuldnererklärung, stellt sich die
Frage, wie das Arbeitsamt den in der Erklärung aufgeführten
täglichen Pfändungsbetrag errechnet. Hierzu folgender Fall
aus der Praxis:
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01.11.2003 · Fachbeitrag aus VE · Steuerpfändung
In vielen Fällen zahlt der Steuerschuldner
über das Jahr mehr Einkommen- und Lohnsteuer als er
tatsächlich dem Staat schuldet. Er hat daher gegenüber dem
Fiskus einen Erstattungsanspruch, den der Gläubiger beim Staat
oder beim Arbeitgeber pfänden kann. Dabei gilt es einige
Besonderheiten des Steuerrechts zu beachten.
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01.11.2003 · Fachbeitrag aus VE · Lohnpfändung
In der Regel werden die pfändbaren Teile des
Arbeitseinkommens über § 850c ZPO bestimmt. Führt die
individuelle Lage des Schuldners jedoch zu besonderen finanziellen
Bedürfnissen, kann das Gericht nach § 850f Abs. 1 ZPO einen
gesonderten Pfändungsschutz gewähren. Der folgende Beitrag
erläutert, wie Gläubiger sich hiergegen erfolgreich wehren
können.
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01.11.2003 · Fachbeitrag aus VE · Der praktische Fall
Bereits in VE 03, 12 und 48, haben wir über
die Notwendigkeit berichtet, Vollstreckungskosten zwecks
Verjährungsunterbrechung titulieren zu lassen. Bei solchen
Massenverfahren stellt sich die Frage, ob Rechtsanwälte
hierfür gesonderte Gebühren verlangen können und ob
diese durch den Schuldner zu erstatten sind. Hierzu erreichte uns
folgende Leseranfrage: Im Auftrag der
Rechtsschutzversicherung des Gläubigers beantragte der Anwalt die
Kostenfestsetzung von angefallenen ...
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01.11.2003 · Fachbeitrag aus VE · Aktuelle Rechtsprechung
Was dem Vollstreckungsschuldner bei der
erweiterten Pfändung als notwendiger Unterhalt verbleiben muss,
entspricht in der Regel dem notwendigen Lebensunterhalt i.S. der
Abschnitte 2 und 4 des BSHG. Der Freibetrag kann nicht nach den
Grundsätzen bemessen werden, die im Unterhaltsrecht für den
so genannten notwendigen Selbstbehalt gelten, der meist etwas oberhalb
der Sozialhilfesätze liegt (BGH 18.7.03, IXa ZB 151/03, NJW 03,
2918). (Abruf-Nr. 031986)
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