29.08.2017 · Fachbeitrag aus VE · Vermögensauskunft
Fälle, in denen der Schuldner ein äußerlich erkennbar unvollständiges, ungenaues oder widersprüchliches Verzeichnis vorlegt, verpflichten diesen, nachzubessern bzw. zu ergänzen. Gläubiger sind allerdings oft verunsichert, unter welchen Voraussetzungen eine Nachbesserung verlangt werden kann, insbesondere, wenn es um das Bestehen oder die Rückzahlung einer Mietkaution geht. Der BGH hat jetzt hierzu nochmals nachgelegt.
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25.08.2017 · Fachbeitrag aus VE · IWW-Webinare
Auch im vierten Quartal 2017 bietet Ihnen das IWW Institut wieder die Möglichkeit, sich bequem und kompetent fortzubilden. Das erwartet Sie:
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25.08.2017 · Fachbeitrag aus VE · Vermögensabschöpfung
Seit dem 1.7.17 gilt das neue Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung. Eines der Hauptziele: Das als kompliziert geltende alte Recht zur sog. Rückgewinnungshilfe soll vereinfacht werden und Opfer von Straftaten sollen eine einfache Möglichkeit erhalten, entschädigt zu werden. Im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage ist jetzt ein Opferentschädigungsverfahren zwingend. Für Geschädigte kann es so entbehrlich sein, einen
gesonderten Zivilprozess zu führen. Hierzu wurde ein neues, ...
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15.08.2017 · Fachbeitrag aus VE · Kosten
Bereits in VE 17, 142, haben wir über die Kosten einer Titulierung durch notarielles Schuldanerkenntnis berichtet. Im Folgenden stellen wir Ihnen die Auswirkungen anhand zweier Beispiele dar.
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15.08.2017 · Fachbeitrag aus VE · Kontopfändung
Der BGH hat sich jetzt gläubigerfreundlich gezeigt. Es ging um die
Bestimmtheit des Rechtsgrundes der zu pfändenden Forderung und des Pfändungsumfangs bei der Pfändung gegenüber einer Bank.
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08.08.2017 · Fachbeitrag aus VE · Mietkaution
Werden Ansprüche auf Mietkaution gepfändet, kann es zu Problemen kommen, wenn mehrere Parteien Mieter sind, aber nur einer von ihnen Schuldner ist. Der folgende Beitrag zeigt, was Sie hier beachten müssen.
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08.08.2017 · Fachbeitrag aus VE · Unterhaltsvollstreckung
Beim privilegierten Antrag auf Erlass eines PfÜB wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche nach § 850d ZPO kommt es oft zu folgendem Fehler. Auf Seite 8 des amtlichen Formulars trägt der Gläubiger nur ein: „Der Schuldner hat nach Angaben des Gläubigers zwei weitere unterhaltsberechtigte Kinder außer dem Gläubiger“. Der folgende Beitrag zeigt, warum dies zu wenig ist.
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