11.07.2017 · Fachbeitrag aus VE · Forderungsvollstreckung
Im Rahmen von Lohnpfändungen treten immer wieder Probleme hinsichtlich der Berechnung pfändbarer Einkommensteile auf, wenn der Schuldner neben seinem regulären Einkommen noch Aufwandsentschädigungen, bzw. Entschädigungen für Zeitversäumnisse erhält. Der BGH hat nun geklärt, ob und wann eine Pfändbarkeit solcher Leistungen besteht.
> lesen
11.07.2017 · Fachbeitrag aus VE · Änderung der Rechtsform
Der BGH hat jetzt nochmals klargestellt: Will eine mit dem im Vollstreckungstitel bezeichneten Gläubiger hinsichtlich der Rechtsform nicht
namensgleiche offene Handelsgesellschaft die Zwangsvollstreckung aus dem Titel betreiben und macht sie geltend, es liege eine Änderung der Rechtsform und der Firma vor, muss sie dem zuständigen Vollstreckungsorgan die Personenidentität durch Urkunden zweifelsfrei nachweisen.
> lesen
11.07.2017 · Fachbeitrag aus VE · Forderungsvollstreckung
Immer wieder kommt es vor, dass sich die Parteien jeweils als Gläubiger und Schuldner einander gegenüberstehen, so z.B., wenn jeder im Besitz
eines vollstreckbaren Kostenfestsetzungsbeschlusses aus unterschiedlichen Prozessen gegen den anderen ist. Der BGH hat es in einem solchen Fall für zulässig angesehen, dass der Gläubiger in seine eigene Schuld pfändet.
> lesen
04.07.2017 · Fachbeitrag aus VE · Gerichtsvollzieherkosten
In der Praxis kommt es immer wieder zu folgender Situation: Der Gläubiger beantragt beim Gerichtsvollzieher (GV), dem Schuldner die Vermögens-auskunft (VA) abzunehmen. Nach Einsicht in das Vermögensverzeichnis stellt der GV fest, dass der Schuldner bereits in anderer Sache die VA abgegeben hat. Daraufhin übersendet der GV dem Gläubiger unter Beifügung der Vollstreckungsunterlagen eine Abschrift dieses Verzeichnisses. Von der Zuleitung eines Ausdrucks des Vermögensverzeichnisses setzt er ...
> lesen
04.07.2017 · Fachbeitrag aus VE · Pfändung
Durch Beschluss vom 18.5.17 (VII ZB 38/16, Abruf-Nr. 194744 194744 ) hat der BGH entschieden: Ein Schuldner kann nicht mittels Vollstreckungserinnerung
(§ 766 Abs. 1 ZPO) erreichen, dass die Vollstreckung aufgehoben wird, indem er sich auf eine vollstreckungsbeschränkende Vereinbarung beruft, mit der die Vollstreckung in den gepfändeten Gegenstand ausgeschlossen wird.
> lesen
28.06.2017 · Fachbeitrag aus VE · Lohnpfändung
Mit Beschluss vom 3.4.17 (7 Ta 222/16) hat das LAG Rheinland-Pfalz
entschieden: Bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens
gemäß § 850e Nr. 1 S. 2 Buchst. b ZPO sind u. a. Beiträge, die der Schuldner an ein Unternehmen der privaten Krankenversicherung leistet, nicht mitzurechnen, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen.
> lesen
28.06.2017 · Fachbeitrag aus VE · IWW-Webinar
Welche Rechte können Gläubiger im Rahmen der Berücksichtigung des Schuldnereinkommens geltend machen? Wie können Gläubiger trotz Insolvenz noch vollstrecken? Wann kann – zugunsten der Masse und damit der eigenen Quote – das Schuldnereinkommen „optimiert“ werden? Dipl.-Rechtspfleger Stefan Lissner beantwortet Ihnen im Webinar „Inkasso und Insolvenzrecht“ diese und noch viele weitere Fragen. In nur 2,5 Stunden am PC erwerben Sie die nötigen Grundlagen, um sicher mit dem ...
> lesen
28.06.2017 · Fachbeitrag aus VE · Vollstreckungspraxis
Schuldner täuschen gern, wenn es darum geht, ihren Wohnort oder ihr Einkommen zu verschleiern. Dass dies nicht besonders klug ist, zeigt der Fall unserer Leserin Katy Klöß, Rechtsfachwirtin, Anwaltskanzlei Michael Sadlo, Dresden.
> lesen
28.06.2017 ·
Musterformulierungen aus VE · Pfändung · Amtliche Formulare
Ansprüche aus Automatenaufstellverträgen des Schuldners zu pfänden, kann lukrativ sein (VE 02, 174). Die folgenden Schritt-für-Schritt-Anleitungen zeigen, wie Sie dabei mittels des amtlichen Formulars vorgehen sollten.
> lesen
28.06.2017 ·
Musterformulierungen aus VE · Pfändung · Amtliche Formulare
Ansprüche aus Automatenaufstellverträgen des Schuldners zu pfänden, kann lukrativ sein (VE 02, 174). Die folgenden Schritt-für-Schritt-Anleitungen zeigen, wie Sie dabei mittels des amtlichen Formulars vorgehen sollten.
> lesen