02.04.2013 · Fachbeitrag aus VB · Reform des Gemeinnützigkeitsrechts
Auch bei den zweckgebundenen Rücklagen ändert sich durch das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes“ einiges. So wird eine Rücklage für die Vermögensausstattung anderer steuerbegünstigter oder öffentlich-rechtlicher Körperschaften neu eingeführt. Gesetzlich verankert wird außerdem die Wiederbeschaffungsrücklage.
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02.04.2013 · Fachbeitrag aus VB · Rücklagen im Verein
Die umfassendsten Änderungen liefert das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes“ bei den Regelungen zur gemeinnützigkeitsrechtlich zulässigen Rücklagenbildung und Vermögenszuführungen. Insbesondere offeriert der Gesetzgeber bei der Rücklagenbildung mehr und neue Gestaltungsmöglichkeiten.
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02.04.2013 · Fachbeitrag aus VB · Ehrenamtsstärkungsgesetz
Eine rechtliche Klarstellung trifft das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes“ für Vorstandsvergütungen. Bisher war umstritten, ob sich aus dem zivilen Vereinsrecht ergibt, dass Vergütungen an Vorstandsmitglieder zwingend eine satzungsrechtliche Grundlage brauchen. Das steht jetzt eindeutig fest – und zieht entsprechende Folgen für die Prüfung und Anpassung von Vereinssatzungen nach sich.
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21.03.2013 · Fachbeitrag aus VB · Vereinsrecht
Ein Leser fragt: Unser Verein möchte eine neue Abteilung gründen. In der Satzung ist dazu aber nichts geregelt. Kann der Vorstand über die Bildung der neuen Abteilung entscheiden oder muss die Mitgliederversammlung gefragt werden? Kann ein Mitglied eine – mit Zustimmung der Versammlung – neu gegründete Abteilung mit dem Argument torpedieren, die Satzung sage zur Gründung von Abteilungen nichts aus?
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05.03.2013 · Fachbeitrag aus VB · Reform des Gemeinnützigkeitsrechts
Jetzt ist es amtlich. Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz – vorher Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz – Abruf-Nr. 130727 ) kommt. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 1. März 2013 zugestimmt. Damit tritt die grö ßte Reform des Vereins- und Gemeinnützigkeitsrechts seit 2006 in Kürze in Kraft.
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05.03.2013 · Fachbeitrag aus VB · Reform des Gemeinnützigkeitsrechts
Vorteile bringt das Ehrenamtsstärkungsgesetz auch für nebenberufliche Mitarbeiter im Verein. Künftig können nämlich an Übungsleiter und ehrenamtliche Funktionäre höhere Beträge steuerfrei gezahlt werden.
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05.03.2013 · Fachbeitrag aus VB · Ehrenamtsstärkungsgesetz
Mit dem „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes“ wird eine gesetzliche Verankerung zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit eingeführt, die von Fachleuten seit Jahrzehnten gefordert wird. Erfahren Sie, was der neue
§ 60a AO für die Vereins- und Gemeinn ützigkeits-Praxis bedeutet.
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05.03.2013 · Fachbeitrag aus VB · Reform des Gemeinnützigkeitsrechts
Eine der wichtigsten – und für Vereine erfreulichsten – Neuerungen im Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts ist die Verlängerung der Frist für die zeitnahe Mittelverwendung. Sie bietet Vereinen weniger Bürokratieaufwand und mehr Flexibilität beim Einsatz ihrer Mittel für Vereinsprojekte.
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05.03.2013 · Fachbeitrag aus VB · Reform des Gemeinnützigkeitsrechts
Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts enthält neben zahlreichen Änderungen auf dem Gebiet des Gemeinnützigkeitsrechts auch Neuregelungen der Haftungsvorschriften im Bereich des Vereinsrechts des BGB. Erfahren Sie, was sich konkret geändert hat.
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01.03.2013 · Nachricht aus VB · Gemeinnützigkeitsrecht
Jetzt ist es amtlich: Das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz)“ wird in Kürze in Kraft treten. Der Bundesrat hat es heute „abgenickt“. Vereine können sich daran begeben, die größte Gemeinnützigkeitsreform seit 2006 in die Praxis umzusetzen. Der VereinsBrief unterstützt Sie dabei. Ab Montag zeigen wir Ihnen, was sich alles ändert und welche Gestaltungsmöglichkeiten sich Ihrem Verein bieten.
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