Einige aktuelle Entscheidungen des BGH haben die Praxis weiter verunsichert. Wann ist eine Abrechnung des Fahrzeugschadens eine konkrete, wann eine fiktive? Und was sind die Konsequenzen, wenn der Geschädigte auf die eine oder auf die andere Karte setzt? Oder auf beide: a) gleichzeitig, b) sukzessive? Der Beitrag gibt Antworten auf diese Fragen.
2014 waren es die Warnwestenpflicht, der neue Bußgeldkatalog und andere Neuheiten, an die sich alle Autofahrer gewöhnen mussten. 2016 wird voraussichtlich die PKW-Maut eingeführt. Auch 2015 gibt es Neuerungen im ...
Fehlen dem Geschädigten die finanziellen Mittel, ein Ersatzfahrzeug anzuschaffen, muss der Versicherer für den gesamten Zeitraum bis zu seiner Zahlung für den Ausfallschaden einstehen. Das hat das LG Bamberg einem ...
Ein Fahrzeugführer darf sein Mobiltelefon im Auto benutzen, wenn das Fahrzeug steht und der Motor infolge einer automatischen Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist.
Beim Ausparken das Nachbarauto gestreift oder mit der Tür eine Beule verursacht: Bagatellschäden – solange der Verursacher sich nicht vom Unfallort entfernt. „Wer einen Zettel hinter den Scheibenwischer klemmt und ...
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Zahlungsvereinbarungen: Diese Rechtsrisiken drohen jetzt!
Am 20.11.2026 wird die EU-Richtlinie über Verbraucherkreditverträge umgesetzt. Sind Ratenzahlungsvereinbarungen damit als Verbraucherkredit zu behandeln? FMP Forderungsmanagement professionell ordnet die neue Rechtslage für Sie ein und zeigt, wie Sie Beratungsrisiken minimieren.
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: Was gilt jetzt?
Am 01.10. tritt das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung in Kraft. VE Vollstreckung effektiv zeigt Ihnen in einer neuen Sonderausgabe, was die neuen Regeln für die Vollstreckungspraxis bedeuten – mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und konkreten Beispielen.
Bei einer großen Zahl (acht) auch einschlägiger früherer Verkehrsverstöße drängt sich auch bei längerem Zeitablauf die Verhängung eines Fahrverbots auf (§ 4 BKatV, § 25 StVG) (OLG Schleswig 30.9.14, 1 Ss OWi 171/14, Abruf-Nr. 143090 ).