Im Kampf gegen ESO ES 3.0 hilft dem Verteidiger das AG Bad Kissingen (30.11.15, 3 OWi 16 Js 3704/14, Abruf-Nr. 146505 ). Das AG hat den Betroffenen freigesprochen, da die Messung mit dem Einseitensensor ES 3.0 der Fa. ESO GmbH nicht beanstandungsfrei erfolgt ist. In der Hauptverhandlung ist ein Sachverständiger gehört worden, der zu der Messung und der Verwertbarkeit der Messdaten interessante Ausführungen gemacht hat.
Unfälle beim Abbiegen von Nutzfahrzeugen bedeuten für alle Beteiligten einen tiefen Einschnitt. Schnell werden Schuldzuweisungen ausgesprochen. Sie helfen jedoch nicht weiter. Wichtig ist, dass alle Verkehrsteilnehmer ...
Ein Richter am Amtsgericht hatte in einer Reihe von Bußgeldverfahren die Betroffenen freigesprochen, weil von der Straßenverkehrsbehörde weder ein Messprotokoll noch der Eichschein für das bei der Verkehrskontrolle ...
Der Bundesrat hat der Ladesäulenverordnung mit Maßgaben zugestimmt. Um eine Investitionszurückhaltung der Märkte zu vermeiden, beschloss die Länderkammer, ein verbindliches Datum für eine Folgeverordnung in die Ladesäulenverordnung aufzunehmen. Diese soll weitergehende Standards normieren. Mit der Verordnung setzt die Regierung eine EU-Richtlinie in nationales Recht um.
Der vertypte Strafmilderungsgrund des § 46a Nr. 1 StGB ist auf den vorsätzlichen Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b StGB nicht anwendbar (BGH 4.12.14, 4 StR 213/14, Abruf-Nr. 174255 ).
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Der Käufer eines Fahrzeugs trägt das Kostenrisiko gerichtlicher Verfahren zur Klärung von Mängeln am Fahrzeug, wenn er dem zur Nachbesserung bereiten Verkäufer vor der Inanspruchnahme der Gerichte keine Gelegenheit gibt, die Sache auf die gerügten Mängel hin zu untersuchen und etwaige Mängel selbst zu beseitigen. Unter Hinweis auf diese Rechtslage hat der 28. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm mit Beschluss vom 15.12.2015 die angefochtene, erstinstanzliche Kostenentscheidung des Landgerichts Bielefeld ...