Blau ist die Farbe des Jahres: Ab dem 1. März müssen alle Kleinkrafträder statt einem schwarzen ein blaues Versicherungskennzeichen tragen. Ein korrektes Kennzeichen ist wichtig, denn ohne erlischt der Versicherungsschutz und man macht sich strafbar. Wer sein Kleinkraftrad erst später aus der Garage holt, wenn es wieder warm und sonnig ist, kann das Versicherungskennzeichen aber auch später kaufen. Die Prämienhöhe richtet sich, dann nach dem tatsächlichen Nutzungszeitraum. Wer beispielsweise erst ab Mai ...
Der Bundesrat hat Vorbehalte gegen die Pläne der EU-Kommission, bei der öffentlichen Beschaffung eine Quote für saubere Fahrzeuge einzuführen. Zwar unterstützt er grundsätzlich das Ziel, den Verkehrssektor bei der ...
Fällt während eines Sturms ein Baum um und beschädigt dabei ein Fahrzeug, kommt eine Haftung des Baumeigentümers in Betracht. Das gilt jedenfalls, wenn bei der jährlichen Baumschau Anhaltspunkte für eine ...
Beim OLG Bamberg stand eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Einseitensensor vom Typ „ES3.0“ auf dem Prüfstand. Das OLG Bamberg hat dabei darauf gepocht, dass die Bedienungsanleitung strikt eingehalten wird (15.12.17, 2 Ss OWi 1703/171, Abruf-Nr. 199275 ).
Am 26.1.18 hat die BRAk den beAthon durchgeführt. Sie hat dabei mit IT-Experten und Anwälten über Sicherheitsfragen beim beA diskutiert. Die Ergebnisse hat die BRAK in einer Pressemitteilung zusammengefasst.
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: Was gilt jetzt?
Am 01.10. tritt das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung in Kraft. VE Vollstreckung effektiv zeigt Ihnen in einer neuen Sonderausgabe, was die neuen Regeln für die Vollstreckungspraxis bedeuten – mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und konkreten Beispielen.
Verfahren zur Teilungsversteigerung sind fehler- und haftungsträchtig. Der IWW-Online Workshop Teilungsversteigerung am 30.10.2026 macht Sie fit für diese anspruchsvolle Aufgabe! Gemeinsam mit dem Referenten erarbeiten Sie konkrete Strategien, mit denen Sie souverän zum Erfolg kommen.
Die Aufzeichnung mutmaßlich verkehrsordnungswidriger Verhaltensweisen Dritter im öffentlichen Straßenverkehr mittels einer sogenannten Dashcam (Onboard-Kamera) und die anschließende Übermittlung der dergestalt erhobenen Daten an die zuständige Bußgeldbehörde zwecks Ahndung eventuell begangener Verkehrsordnungswidrigkeiten verstößt
gegen § 1 Abs. 1 BDSG. Damit wird der Personenkreis der betroffenen
Verkehrsteilnehmer unzulässig beeinträchtigt. Das ist das Fazit aus einem Beschluss des OLG Celle ...