Das OLG Zweibrücken (8.3.18, 1 OWi 2 Ss Bs 107/18, Abruf-Nr. 201393 ) hatte über einen Rotlichtverstoß an einer Baustellenampel zu entscheiden. Als die Ampel auf Rotlicht schaltete, hatte der vor dem Betroffenen fahrende Pkw angehalten. Der Betroffene verlangsamte zunächst seine Geschwindigkeit, scherte dann aber nach links aus und fuhr trotz des deutlichen Rotlichts an dem stehenden Pkw vorbei in den Baustellenbereich.
Die Vorfahrtsregel des § 18 Abs. 3 StVO, nach der der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn Vorfahrt vor Fahrzeugen hat, die auf die Fahrbahn auffahren wollen, gilt auch bei sog. „Stop-and-Go-Verkehr“.
Die nachträglich erklärte Beschränkung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid stellt eine teilweise Zurücknahme des Rechtsbehelfs dar. Sie ist nur wirksam, wenn der Verteidiger ausdrücklich vom Betroffenen ...
Wird der Fahrgast eines Busses beim Ausstieg durch ein den Bus auf der Ausstiegsseite passierendes Kraftfahrzeug verletzt, können alle Beteiligten – Fahrgast, Busfahrer und Fahrer des vorbeifahrenden Kfz – für ...
Ab 20.5.2018 müssen sich die Autofahrer in Deutschland auf neue Regeln bei der Hauptuntersuchung einstellen. So wird eine neue Mangeleinstufung „Gefährlicher Mangel“ eingeführt und die Prüfung von ...
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§ 849 BGB sei im Verkehrsrecht ohne nennenswerte praktische Relevanz, heißt es mitunter. In der Tat ist der Anwendungsbereich aus dogmatischen wie aus praktischen Gründen ziemlich begrenzt. Leer läuft die Norm freilich nicht. Was sie dem Geschädigten bringen kann und wo sie nicht greift, wird in der folgenden Übersicht dargestellt.