17.02.2026 · Nachricht · Vorschaden
Das Kammergericht akzeptiert nun offenbar die BGH-Rechtsprechung zur Vorschadenthematik
| Nach Jahren sehr unseligen Wirkens lenkt das KG nun offenbar ein und akzeptiert die BGH-Rechtsprechung, dass in Vorschadenfällen jedenfalls dann, wenn es Anknüpfungspunkte dafür gibt, ein Mindestschaden ermittelt werden soll. Und dass derjenige, der ein Fahrzeug gebraucht gekauft hat, zur Reparatur von Schäden, die vor seiner Besitzzeit entstanden sind, nicht mehr vortragen muss, als er vortragen kann. |
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