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  • · Nachricht · Unfallschadensregulierung

    Zeitaufwand für Haustierversorgung muss erstattet werden

    | Der Zeitaufwand für die Versorgung eines Haustieres ist nach einem Verkehrsunfall als Haushaltsführungsschaden grundsätzlich erstattungsfähig. |

     

    Das stellte das OLG Celle klar (16.12.20, 14 U 108/20). Allerdings ist nach Ansicht des Senats gleichfalls zu berücksichtigen, dass die Haltung eines Familienhundes und von Katzen auch dem eigenen Vergnügen dient. Dies stellt nicht nur Arbeit dar, die im Rahmen eines Haushaltsführungsschadens vollumfänglich Beachtung finden muss. Deshalb erscheint es vorliegend angebracht, bei der Wochenstundenzahl nicht den gesamten Zeitaufwand zu berücksichtigen, den die Klägerin für die Tierbetreuung angesetzt hat. Vielmehr ist ein Abschlag vorzunehmen für die allgemeine Lebensfreude, die mit der Haltung von Haustieren einhergeht.

    Quelle: ID 47070383