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  • 16.01.2020 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    BGH: So werden Sachverständigenkosten bemessen

    | Hintergrund des Streits um eine Sachverständigenrechnung ist ein Fall mit doppelter Abtretung (Geschädigter an SV und SV an Verrechnungsstelle = Klägerin). Der BGH sah für den geltend gemachte Restanspruch von 51,02 EUR keine Grundlage. Ein höherer als der vorgerichtlich gezahlte Betrag war nicht erforderlich i. S. d. § 249 Abs. 2 S. 1 BGB (29.10.19, VI ZR 104/19, Abruf-Nr. 213215 ). |