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  • · Nachricht · Unfallschadensregulierung

    Bei Krankenversorgung muss Mietwagen keine 20 km pro Tag genutzt werden

    | Nach der Richtschnur des Bundesgerichtshofs kann der Unfallgeschädigte keinen Mietwagen verlangen, wenn er weniger als 20 km pro Tag damit fährt. Es gibt allerdings auch Ausnahmen zu dieser Regel, wie eine Entscheidung des Amtsgerichts Altenkirchen zeigt. |

     

    In dem Fall musste der Geschädigte seine erkrankte Ehefrau immer wieder in eine Klinik bringen. Die Termine waren nicht planbar. Es war vorher also nicht bekannt, wie oft die Fahrten notwendig sein würden. Das Amtsgericht machte deutlich, dass es hier nicht darauf ankomme, dass der Mietwagen mindestens 20 km pro Tag genutzt werde. Dem Geschädigten müsse hier die erforderliche Flexibilität gewährleistet werden. Die hätte er nicht, wenn er Bus oder Taxi nutzen müsste. Er könne daher einen Mietwagen verlangen.

     

    Quelle | Amtsgericht Altenkirchen, Urteil vom 26.3.2020, 71 C 338/19, Abruf-Nr. 215689 unter www.iww.de.

    Quelle: ID 46669006