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  • 17.09.2025 · Nachricht · Prozessrecht

    Abtretung, Rückabtretung und Werkstatt- oder SV-Risiko: Das LG Dresden und das LG Münster sagen Nein

    | Der Kläger kann vorliegend nur Ersatz der erforderlichen Kosten beanspruchen. Denn er hat seine Ansprüche bei Auftragserteilung an den Sachverständigen abgetreten. Die Rückabtretung führt nicht zu einer Rückverlagerung des Risikos überhöhter Sachverständigenkosten auf die Beklagten. Würde man diese Rechtsfolge annehmen, wäre eine Umgehung der Grundsätze zur Verlagerung des Sachverständigenrisikos zulasten des Schädigers ins Belieben des Geschädigten gestellt, sagt das LG Dresden. |