17.09.2025 · Nachricht · Autokauf
Steinschlag in der Frontscheibe ist nicht Folge eines Unfalls im kaufrechtlichen Sinne
| Ein bei Übergabe vorhandener Steinschlag in der Frontscheibe eines Gebrauchtwagens ist zwar durch ein „mit plötzlicher mechanischer Gewalt von außen einwirkendes Ereignis“ (das ist die gängige versicherungsrechtliche Definition des Unfallbegriffs) entstanden, aber dennoch kein die Unfallfreiheit aufhebender Unfallschaden im kaufrechtlichen Sinne. |
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