· Fachbeitrag · Anwaltsvergütung
Verweis auf Billigwerkstatt verkürzt nicht die Anwaltsvergütung
| Beauftragt ein Geschädigter einen Rechtsanwalt außergerichtlich damit, einen Anspruch auf Ersatz fiktiver Reparaturkosten auf der Basis gutachterlich kalkulierter oder durch Kostenvoranschlag belegter Markenwerkstattpreise durchzusetzen, so hat der Schädiger bzw. sein Versicherer die aus diesem Beauftragungswert resultierenden Anwaltskosten selbst dann zu ersetzen, wenn er nach einem erfolgreichen Verweis auf eine kostengünstigere Werkstatt nur einen geringeren Betrag regulieren muss. |
Das geht aus einem Urteil des AG Düsseldorf (30.6.16, 55 C 48/16, Abruf-Nr. 190370) hervor, teilweise veröffentlicht in DAR 16, 491 mit ausführlicher Anm. von RA F. Seutter. Dessen Ausführungen ist nichts hinzuzufügen.
Weiterführender Hinweis
- Zum aktuellen Stand der Rechtsprechung in Verweisfällen s. VA 16, 97
Quelle: ID 44298806