17.02.2026 · Fachbeitrag · Anwaltskosterstattung
„Finanziert“ wird erst im Rechtsstreit erklärt: keine vorgerichtlichen Anwaltskosten
| Ein Klassiker fehlender Informationen durch den Mandanten oder zu sorgloser anwaltlicher Arbeit: Vorgerichtlich werden Ansprüche für den scheinbaren Geschädigten aus eigenem Recht geltend gemacht. Reparaturkosten, Gutachterkosten, Schadenpauschale. Erst im Rechtsstreit wird unter Nachreichung der Ermächtigung der Bank zur Geltendmachung der fahrzeugbezogenen Ansprüche in gewillkürter Prozessstandschaft offengelegt, dass das Fahrzeug finanziert und sicherungsübereignet ist. Das LG Ulm hat die vorgerichtlichen Anwaltskosten nicht zugesprochen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,50 € Monat