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  • 17.09.2025 · Nachricht · Anwaltskosten

    Ein gefährliches Spiel: Erst mal nichts von „finanziert“ sagen, man kann ja immer noch …

    | Sei es, dass anwaltlich bei Mandatsbeginn nicht ausreichend gefragt wurde, sei es, dass die Mandantschaft nicht ehrlich geantwortet hat, sei es, dass es scheinbar clevere Taktik war: Vorgerichtlich wird Eigentum des Mandanten am Fahrzeug behauptet. Erst im Rechtsstreit wird aufgeklärt, dass das Fahrzeug finanziert und zum Unfallzeitpunkt sicherungsübereignet war. Dann, so das OLG Stuttgart, muss der Schädiger nicht die vorgerichtlichen Anwaltskosten erstatten. |