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  • 17.09.2025 · Nachricht · Anscheinsbeweis

    Der von der Polizei unzutreffend identifizierte Verursacher: Kosten des erfolglosen Rechtsstreits treffen den Schädiger

    | Bei einem Kettenauffahrunfall hat die unfallaufnehmende Polizei in der amtlichen Ermittlungsakte eine falsche Person als den Unfallverursacher identifiziert. Die wurde verklagt, schlussendlich aber erfolglos, da das gerichtlich eingeholte Gutachten ergeben hat, dass der Schaden von einem anderen Beteiligten verursacht wurde. Der nicht rechtsschutzversicherte Geschädigte war dadurch mit über 8.000 EUR Verfahrenskosten belastet. Die wurden nunmehr gegenüber dem eigentlichen Schädiger geltend gemacht. Das LG Ulm hält das für richtig. |