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  • · Nachricht · Verwaltungsrecht

    Überblick aktuelles Verkehrsverwaltungsrecht

    | Auf folgende neuere Entscheidung ist hinzuweisen: |

     

    • BayVGH 24.3.25, 11 CE 25.212, Abruf-Nr. 247912

    Die Zustimmung der Fahrerlaubnisbehörde zur Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung von alkohol- oder drogenauffälligen Kraftfahrern anstelle eines erneuten medizinisch-psychologischen Gutachtens kann als vorbereitende behördliche Verfahrenshandlung für die Entscheidung über die Fahrerlaubniserteilung nicht im Wege der Verpflichtungsklage oder einer einstweiligen Anordnung begehrt werden. Die Rechtmäßigkeit der Verweigerung ist nur inzident im Falle der Versagung der Fahrerlaubniserteilung zu prüfen, sofern der Antragsteller hiergegen Rechtsschutz begehrt.