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  • 08.09.2025 · Nachricht · Rotlichtverstoß

    Rotlichtverstoß nach Überfahren der Haltlinie bei Grün

    | Wer bei Grünlicht die Haltlinie überfährt, jedoch noch vor der Kreuzung zum Halten kommt, kann nach Umschalten der Lichtzeichenanlage auf Rotlicht auch bei deren fehlender Erkennbarkeit einen vorwerfbaren Rotlichtverstoß nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 S. 7 StVO durch Einfahren in die Kreuzung begehen, wenn er mit deren Umschalten rechnen muss. |