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  • · Nachricht · Rotlichtverstoß

    Qualifizierter Rotlichtverstoß bei Überholen auf der Rechtsabbiegerspur

    | Grenzfälle, wie z. B. ein Spurwechsel oder das Umfahren der Lichtzeichenanlage, spielen bei Rotlichtverstößen in der Praxis immer wieder eine Rolle. Mit einem Rotlichtverstoß bei/nach Überholen eines anderen Verkehrsteilnehmers auf der Rechtsabbiegerspur hat sich jetzt das BayObLG befasst. |

     

    Sachverhalt

    Der Betroffene war mit einem Pkw innerorts auf einer Straße, zu der parallel Bahngleise verlaufen, gefahren. An der Stelle teilte sich die Straße in eine jeweils mit Pfeilen markierte Geradeausspur und eine Rechtsabbiegerspur, die unmittelbar zu einem beschrankten Bahnübergang führte. Die beiden Fahrspuren verfügen über getrennte Lichtzeichenanlagen. Nähert sich eine Bahn, leuchten das Rotlicht für die Geradeausspur und das mit schwarzem Pfeil versehene Rotlicht für die Rechtsabbiegerspur gleichzeitig auf. Einige Sekunden nach dem Schließen der Bahnschranke erlischt das Rotlicht für die Geradeausspur. Die Ampel für die Rechtsabbiegerspur bleibt rot, bis sich die Schranke wieder öffnet.

     

    Als sich der Betroffene der Lichtzeichenanlage zunächst auf der Geradeausspur näherte, war diese gerade erloschen, während die Lichtzeichenanlage für die Rechtsabbiegerspur weiterhin rot aufleuchtete. Vor dem Betroffenen fuhr ein Fahrzeug mit ca. 10 bis 20 km/h. Um dieses zu überholen, wechselte der Betroffene auf die Rechtsabbiegerspur und überholte den kurz vor der Haltelinie auf der Geradeausspur fahrenden Pkw. Dabei überfuhr der Betroffene auf der Rechtsabbiegerspur bei länger als 1 Sekunde aufleuchtendem Rotlicht die „Haltelinie“ und fuhr anschließend weiter auf der Geradeausspur. Das AG hat den Betroffenen wegen fahrlässigen Rotlichtverstoßes bei Rotlicht von mehr als 1 Sekunde in Tateinheit mit Rechtsüberholen zu einer Geldbuße verurteilt und gegen ihn ein Fahrverbot verhängt. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen blieb erfolglos.