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  • · Fachbeitrag · Rotlichtverstoss

    Entfernter Eichnagel bei einer Rotlichtmessung mit PoliScan F1 HP

    | Das Messgerät PoliScan F1 HP wird zur Rotlichtüberwachung eingesetzt. Nach der Gebrauchsanweisung des Herstellers muss bei Veränderungen an der Haltelinie die Eichbehörde informiert werden. Das KG hatte einen Fall zu entscheiden, in dem nicht ausgeschlossen werden konnte, dass an der Haltelinie der Eich- bzw. Vermessungsnagel entfernt wurde und eine Mitteilung an die Eichbehörde unterblieb (17.7.18, 3 Ws (B) 169/18, Abruf-Nr. 205136 ). |

     

    Das KG geht davon aus, dass die Zuverlässigkeit der Messung nicht in Frage gestellt wird, wenn der Eich- bzw. Vermessungsnagel entfernt wird. Eine Veränderung an der Haltelinie, also der farblichen Markierung auf der Fahrbahn, liege beim Fehlen des Nagels schon nicht vor. Ein solcher Nagel diene zudem allein dazu, eine (zukünftige) Eichung durchzuführen. Auswirkungen auf die Messung oder die Gültigkeit der gegenwärtigen Eichung seien ausgeschlossen.

     

    Und Vorsicht, wenn ein Beweisantrag gestellt wird: Es darf z. B. kein Sachverständigengutachten zum Beweis der Tatsache beantragt werden, dass „der zum Messzeitpunkt in der Fahrbahn fehlende Eichnagel dazu führt, dass vorliegend ein Verstoß gegen die Bedienungsanleitung des hier verwendeten Messgerätes PoliScan F1 HP in Verbindung mit der PTB-Zulassung 18.15/10.01 vorliegt und dass dieser Umstand wiederum dazu führt, dass die auf diese Weise erfolgte Messung nicht zur weiteren Auswertung zugeführt werden darf“. Denn das ist kein förmlicher Beweisantrag, der eine bestimmte Beweistatsache enthält. Es wird keine hinreichend konkrete Tatsache benannt, über die Beweis erhoben werden soll, sondern das Beweisziel. Ob es zu einem Verstoß gegen die Bedienungsanleitung gekommen ist und die Messung verwertet werden darf, sind nämlich keine der Beweiserhebung zugänglichen Tatsachen, sondern (rechtliche) Wertungen aus äußeren Begebenheiten. Zu denen kann aber ein Sachverständiger nichts sagen. Es müssen daher ggf. konkrete Messfehler/Auswirkungen genannte werden.

    Quelle: ID 45564385