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  • 20.10.2025 · Nachricht · Prozessrecht

    Urteilsgründe in Bußgeldsachen – Geschwindigkeitsüberschreitung

    | In Bußgeldsachen sind an die schriftlichen Urteilsgründe zwar keine zu hohen Anforderungen zu stellen. Für ihren Inhalt kann aber grundsätzlich nichts anderes als für das Strafverfahren gelten. Sie müssen daher so beschaffen sein, dass das Rechtsmittelgericht auf ihrer Grundlage die Entscheidung auf Rechtsfehler überprüfen kann. |